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Pflegegrad

Pflegegrad

Navigieren Sie durch die Herausforderungen der Pflege: Ihr Leitfaden zum Pflegegrad und den damit verbundenen Leistungen

Pflegegrade sind das Fundament für die finanzielle und materielle Unterstützung, die Sie von der Pflegekasse erwarten können. Da die Betreuung von Pflegebedürftigen nicht nur zeitintensiv ist, sondern auch erhebliche Kosten verursachen kann, ist es entscheidend, die verfügbaren Leistungen voll auszuschöpfen. Leider bleibt dieses Potenzial oft ungenutzt, da Unklarheiten über die Beantragung und Nutzung der Zuschüsse bestehen. Wir sind Ihr Kompass im Dschungel der Pflegeleistungen, um sicherzustellen, dass Ihnen keine Unterstützung entgeht und die Beantragung eines Pflegegrads für Sie so reibungslos wie möglich abläuft.

Die plötzliche Pflegebedürftigkeit eines nahestehenden Menschen kann zu einer enormen emotionalen und administrativen Belastung werden. Neben der Anpassung an die neue Lebenssituation müssen Angehörige oft eine Vielzahl bürokratischer Hürden überwinden. In diesen anspruchsvollen Zeiten stehen wir Ihnen mit praxisnahen Ratschlägen und konkreter Unterstützung zur Seite. Auf diese Weise können Sie die Zukunft mit mehr Zuversicht angehen, im Vertrauen darauf, dass Ihre Lieben die passende Pflege und Unterstützung erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die den Unterstützungsbedarf einer pflegebedürftigen Person quantifiziert. Diese Einstufung ist maßgeblich für die Höhe der finanziellen und sachlichen Leistungen, die von der Pflegekasse bereitgestellt werden.

Um einen Pflegegrad zu erhalten, gibt es einen mehrstufigen Prozess, den wir als Fachfirma gern für Sie begleiten können. In der Regel umfasst dieser fünf Schritte: Antragstellung, Begutachtung, Bescheid, eventueller Widerspruch und schließlich die Einstufung.

Die Begutachtung für die Einstufung in einen Pflegegrad berücksichtigt verschiedene Aspekte, darunter körperliche Fähigkeiten, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.

Die Leistungen variieren je nach Pflegegrad und können von finanziellen Zuschüssen bis hin zu Sachleistungen wie Pflegehilfsmitteln reichen. gerecht zu werden.

Leistungsanspruch


Pflegegeld
Beispielsweise zur Finanzierung einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung

PG1
x

PG2
316 €

PG3
545 €

PG4
729 €

PG5
901 €

 

Leistungen für Pflegesachverhalte:
Anwendbar für professionelle Pflegedienstleister

x

724 €

1.363 €

1.693 €

2.095 €

 

Ausweichpflege
 Jährliches Budget für temporäre und Vertretungspflege

1.774 €

 

Entlastungssumme
Etwa für die Inanspruchnahme von Seniorenassistenz

125 €

 

Pauschalbetrag für Pflegeutensilien
Für verbrauchbare Pflegeprodukte

40 €

 

Verbesserung des Wohnraums:
Wie etwa für den Einbau eines Treppenlifts oder einer barrierefreien Dusche

4.000 €

 

Kosten für Pflegeeinrichtungen:
Anwendbar für vollstationäre Unterbringung in Pflegeheimen

x

770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

 

Tages- und Nachtbetreuung:
Für halbstationäre Pflegeangebote

 

689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

 

Zuschuss für Wohngemeinschaften:
Nutzbar für Senioren in gemeinschaftlichen Wohnarrangements

214 €

 

 

 

Das Pflegestärkungsgesetz hat die vorherigen Pflegestufen durch die genaueren Pflegegrade ersetzt, um eine individuellere Beurteilung und Unterstützung zu ermöglichen.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wurde, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Wir als Fachfirma können Sie durch diesen Prozess leiten und sicherstellen, dass alle erforderlichen Dokumente und Nachweise korrekt eingereicht werden.

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