Modifika Logo - Spezialist für barrierefreie Lösungen

Pflege & Betreuung

Pflege & Betreuung

Ihr Wohlbefinden im Fokus

Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Mit maßgeschneiderten Pflege- und Betreuungslösungen in Ihrem Zuhause begleiten wir Sie. Individuelle Unterstützung für mehr Komfort und Selbstbestimmung. Unsere Fachkräfte kümmern sich um Ihre Gesundheit und Ihr emotionales Wohlbefinden. Von Alltagsunterstützung bis Medizin – Ihr Wohl steht an erster Stelle.

Unser Fachwissen

Falls jemand in die Situation kommt, pflegebedürftig zu werden, stehen sowohl der Betroffene als auch die betreuenden Familienmitglieder vor einer Reihe ungeklärter Fragen. Bei modifika.de bieten wir kostenlose Beratungsgespräche an, die sich an den Richtlinien des §7a (SGB XI) orientieren. Diese Gespräche geben Ihnen Aufschluss über die verschiedenen Pflege- und Unterstützungsangebote, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit für Sie verfügbar sind.

Bei modifika.de erläutern wir Ihnen den Ablauf und die Besonderheiten der Pflegeberatung und zeigen, inwiefern sie sich von anderen Beratungsangeboten, wie der Beratung nach §37.3 oder dem Pflegekurs nach §45, abhebt.

Als Mensch, der Pflege braucht, oder als pflegender Angehöriger können Sie durch Pflegeberatung wertvolle Einblicke in die verfügbaren Unterstützungsprogramme erhalten. Ein qualifizierter Pflegeberater analysiert Ihre spezielle Situation, präsentiert Ihnen geeignete Leistungsangebote und entwickelt einen maßgeschneiderten Versorgungsplan für Sie.

Rechtliche Grundlagen der Pflegeberatung gemäß § 7a

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflege aus dem Jahr 2009 wurde im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) der Anspruch auf kostenlose, professionelle Beratung und Schulung festgelegt. Folgende Leistungen sind dadurch gesetzlich garantiert:

  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  • Pflegeausbildung und Schulungen nach § 45 SGB XI
  • Beratungsgespräche gemäß § 37.3 SGB XI (obligatorisch ab Pflegegrad 2)

Je nach Bundesland können Sie sich an verschiedene Pflegestützpunkte wenden. In Sachsen-Anhalt stehen Ihnen beispielsweise die Beratungsstellen für integrierte Pflegeberatung zur Verfügung. Auch mobile Pflegedienste, gemeindliche Einrichtungen oder Wohlfahrtsorganisationen wie Caritas bieten Beratungen an. Für privat Versicherte ist die "compass private Pflegeberatung" die erste Wahl.

Über die compass Pflegeberatung

Gegründet vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V., bietet die compass private Pflegeberatung GmbH unabhängige und neutrale Beratung in allen Pflegefragen. Ob zu Hause, im Krankenhaus oder per Videoanruf – individuelle Beratungen sind jederzeit möglich.

Personen mit anerkanntem Pflegegrad oder einem laufenden Pflegegradantrag sowie ein ausgewiesener Beratungsbedarf sind berechtigt. Innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung oder Begutachtungsbedarf stellt Ihnen Ihre Pflegekasse entweder einen Termin oder einen Beratungsgutschein aus, den Sie bei einem Vertragspartner einlösen können.

Bedarfsanalyse zu Beginn

Der Pflegeberater identifiziert zuerst Ihren Unterstützungs- und Hilfebedarf, um eine passgenaue Pflegeberatung zu gewährleisten. Besondere Bedürfnisse, wie bei Menschen mit Demenz oder bestimmten körperlichen Einschränkungen, werden ebenfalls berücksichtigt.

Falls jemand in die Situation kommt, pflegebedürftig zu werden, stehen sowohl der Betroffene als auch die betreuenden Familienmitglieder vor einer Reihe ungeklärter Fragen. Bei modifika.de bieten wir kostenlose Beratungsgespräche an, die sich an den Richtlinien des §7a (SGB XI) orientieren. Diese Gespräche geben Ihnen Aufschluss über die verschiedenen Pflege- und Unterstützungsangebote, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit für Sie verfügbar sind.

Bei modifika.de erläutern wir Ihnen den Ablauf und die Besonderheiten der Pflegeberatung und zeigen, inwiefern sie sich von anderen Beratungsangeboten, wie der Beratung nach §37.3 oder dem Pflegekurs nach §45, abhebt.

Einschätzung Ihres Pflege- und Unterstützungsbedarfs:

Am Anfang des Prozesses wird der Pflegeexperte eine detaillierte Analyse Ihrer Pflegeanforderungen durchführen. Dies stellt sicher, dass die Beratung und die folgenden Dienstleistungen perfekt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Der Experte wird auch spezielle Anforderungen identifizieren, wie sie etwa bei Menschen mit Demenz oder nach medizinischen Ereignissen wie einem Herzinfarkt auftreten. Dabei werden Faktoren wie Mobilität und Wohnsituation betrachtet. Auch wird der Berater klären, ob Familienmitglieder als Pflegepersonen zur Verfügung stehen oder ob ein externer Pflegedienst notwendig ist.

Überblick über verfügbare Angebote:

Nach der Bedarfsanalyse informiert der Pflegeexperte Sie über eine Vielzahl von Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Dazu zählen:

  • Verschiedene Pflegeoptionen, darunter kurz- und langfristige Pflegeangebote
  • Möglichkeiten zur medizinischen Rehabilitation
  • Gesundheitsfördernde Kurse und Präventionsmaßnahmen
  • Barrierereduzierende Wohnanpassungen
  • Verbrauchbare Pflegehilfsmittel und Mobilitätshilfen

Erarbeitung eines persönlichen Versorgungskonzepts:

Der Berater wird Ihre Pflegesituation dokumentieren und alle möglichen Unterstützungsangebote in einem Plan zusammenfassen. Dieser Versorgungsplan enthält:

  • Allgemeine Informationen zur pflegebedürftigen Person
  • Spezifische Pflege- und Unterstützungsbedürfnisse
  • Zieldefinitionen
  • Empfehlungen zur Durchführung der vereinbarten Maßnahmen
  • Anleitung zur Überwachung und Aktualisierung des Plans

Das Ziel dieses Plans ist es, die Pflegequalität zu optimieren und gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Implementierung und Kontrolle der Maßnahmen:

Nach der Planerstellung unterstützt der Berater bei der Umsetzung der vereinbarten Aktionen. Er hilft bei der Kontaktaufnahme mit verschiedenen Dienstleistern und kann auch Begleitung zu verschiedenen Terminen organisieren, wie:

  • Örtliche Beratungsstellen
  • Fachärzte und medizinische Einrichtungen
  • Selbsthilfegruppen
  • Mahlzeitendienste

Er wird auch Ihre Anträge bei den zuständigen Stellen einreichen.

Überprüfung und Anpassung:

In einem Folgetermin wird der Erfolg der Maßnahmen evaluiert und der Versorgungsplan entsprechend angepasst.

Zusätzliche Unterstützung für Pflegepersonen:

Der Berater wird auch Informationen zu Leistungen bieten, die die Belastung für Pflegepersonen verringern können, wie gesetzliche Freistellungsansprüche, Pflegeunterstützungsgeld und technische Hilfsmittel.

Abschluss und Wiederholungsmöglichkeit:

Die Beratung endet, wenn alle Ziele erreicht sind oder keine Verbesserung mehr zu erwarten ist. Bei Bedarf können Sie jedoch eine erneute Beratung anfragen.

Qualitätsmerkmale einer effektiven Pflegeberatung:

Für qualitativ hochwertige Beratung sollten Sie folgende Kriterien beachten:

  • Fachkompetenz des Beraters
  • Schnelle Terminvergabe
  • Persönliche Ansprechpartner
  • Freundlicher und respektvoller Umgang
  • Lösungsorientierte Beratung
  • Individuelle Betrachtung der Situation
  • Verständliche und umfangreiche Information
  • Aktive Unterstützung

Spezielle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI:

Ein ausgewiesener Pflegeberater wird während der gesamten Beratungsphase Ihr Ansprechpartner sein und ist qualifiziert, Ihren individuellen Bedarf zu bewerten und einen umfassenden Versorgungsplan zu erstellen.

Die Gebühren für eine Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI werden in der Regel von den Pflegeversicherungen getragen. Ein direktes Bezahlen der Kosten ist in der Regel nicht erforderlich, da die Beratungsdienste meistens direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen.

Wichtige Anmerkung:

Bitte beachten: Nicht jede Beratungsleistung ist kostenfrei!

Bei der Wahl Ihrer Pflegeberatung ist es essentiell, sicherzustellen, dass der Beratungsdienst eine Vereinbarung mit der zuständigen Pflege- oder Krankenversicherung hat. Bei Beratern, die privat oder online tätig sind, sollten Sie im Voraus die Kostenfrage klären.

Für Menschen, die pflegebedürftig sind oder ihre Angehörigen pflegen, gibt es unterschiedliche Arten der Beratung. Hier bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick über:

  • Beratung gemäß § 7a (SGB XI)
  • Schulungen gemäß § 45 (SGB XI)
  • Beratungseinsätze gemäß § 37.3 (SGB XI)

Beratung gemäß § 7a (SGB XI):

Dieses Beratungsangebot hilft bei der Organisation der Pflege, sobald ein Pflegebedarf entsteht oder vorhersehbar ist. Es informiert Sie über Ihre Ansprüche und zielt darauf ab, die Gesundheit der pflegebedürftigen Person durch einen Versorgungsplan zu verbessern.

  • Zielgruppe: Menschen mit Pflegegrad und deren pflegende Angehörige
  • Kostenübernahme: Durch Kranken- oder Pflegeversicherung
  • Beratungsanbieter: Pflegestützpunkte, mobile Pflegedienste, kommunale Einrichtungen, Wohlfahrtsorganisationen, private Anbieter
  • Format: Individuelle Konsultation
  • Zeitraum: Vom Beginn des Pflegebedarfs bis zur passgenauen Versorgung

Hinweis:

Fachkundige Berater garantieren qualifizierte Pflegeberatung

Die Beratung gemäß § 7a (SGB XI) erfolgt nach den Vorgaben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wird ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt, etwa:

  • Pflegeexperten
  • Fachkräfte in der Sozialversicherung
  • Weitergebildete Sozialarbeiter

Unparteiische Pflegeberatung:

Auch wenn die Pflegekasse oft die Beratung anbietet, muss sie gemäß den GKV-Richtlinien neutral und im Interesse der Ratsuchenden sein.

Beratungseinsätze gemäß § 37.3 (SGB XI):

Dieses Beratungsangebot hat den Zweck, das Wohl der zu Hause gepflegten Person sicherzustellen. Es ist verpflichtend bei Bezug von Pflegegeld (ab Pflegegrad 2).

  • Zielgruppe: Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige
  • Kostenübernahme: Durch die Pflegeversicherung
  • Beratungsanbieter: Zugelassene Pflegedienste, akkreditierte Pflegeberater, spezialisierte Pflegefachkräfte
  • Format: Einzelberatung
  • Zeitraum: Alle sechs Monate (Pflegegrad 2 und 3) oder alle drei Monate (Pflegegrad 4 und 5)

Pflegeschulungen gemäß § 45 (SGB XI):

In diesen Kursen erwerben Sie Basiswissen für die Pflegepraxis, etwa zu Ernährung oder bestimmten Handgriffen. Zudem lernen Sie Strategien zur Stressbewältigung.

  • Zielgruppe: Angehörige, Freiwillige, Interessierte
  • Kostenübernahme: Durch die Pflegeversicherung
  • Beratungsanbieter: Pflegeversicherungen, private Pflegeanbieter, mobile Pflegedienste, Wohlfahrtsorganisationen
  • Format: Meistens in Gruppen, Einzelberatung möglich
  • Zeitraum: Oft im Rahmen einer Informationsveranstaltung

Häufig gestellte Fragen

Bei einer Pflegeberatung erhalten Interessierte eine Aufklärung über die diversen Pflegeoptionen. Es ist wichtig zu wissen, dass der Ausdruck "Pflegeberatung" nicht gesetzlich geschützt ist. Es gibt sowohl allgemeine als auch spezialisierte Pflegeberatungen mit unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen.

Die Beratung gemäß § 7a SGB XI dient dazu, Personen in Fragen der Pflege zu unterstützen. Versicherte haben hierauf einen gesetzlichen Anspruch. Normalerweise wird die Beratung von qualifizierten Fachpersonen ausgeführt und bietet eine breite Palette von Informationen, inklusive der Organisation und Finanzierung von Pflegeservices, der Auswahl geeigneter Pflegeeinrichtungen sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Sie sollten darauf achten, dass der Berater gemäß § 7a SGB XI zertifiziert ist und einen Vertrag mit der Kranken- oder Pflegekasse hat. Ihre Kranken- oder Pflegekasse kann Ihnen eine Liste von zugelassenen Beratungsstellen zur Verfügung stellen.

Im Falle einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit stehen oft viele Fragen im Raum. Dann ist eine persönliche Beratung gemäß § 7a SGB XI ratsam. In der Regel bietet die zuständige Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung eine geeignete Beratung an.

Für gesetzlich Versicherte ist die Beratung nach § 7a SGB XI gebührenfrei, da sie von der Pflegekasse getragen wird. Dasselbe gilt für Schulungen nach § 45 SGB XI sowie für Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI, sofern die Beratungsstelle von der Pflegekasse anerkannt ist. Andernfalls werden die Kosten nicht erstattet.

Sie können direkt bei Ihrer Pflegekasse nach geeigneten Beratungsstellen in Ihrer Nähe fragen.

Wenn Sie bereits finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten, etwa in Form von Pflegegeld, oder einen Antrag für Pflegeleistungen gestellt haben, wird sich die Pflegekasse proaktiv mit einem Beratungstermin oder einem Gutschein für eine Pflegeberatung an Sie wenden. In diesem Fall müssen Sie keine separate Anfrage für eine Pflegeberatung stellen. Sollten Sie jedoch weder eine Zusage für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse noch einen Beratungsgutschein besitzen, dann fallen die Kosten für die Pflegeberatung zu Ihren Lasten. In solch einer Situation ist es ratsam, sich im Voraus ein Kostenvoranschlag vom Pflegeberater geben zu lassen.

Älterer Mann erhält Pflegeberatung von Modifika-Betreuerin, sitzend auf dem Bett

Pflege & Betreuung

Barrierefreiheit Zuhause

Mobilität & Freiheit

Finanzierung

Einen Termin beantragen

Nach oben scrollen