Modifika Logo - Spezialist für barrierefreie Lösungen

Pflegereform

Pflegereform

Fortschritte für die Pflegeversorgung

Die kürzlich umgesetzte Pflegereform 2021/2022 zielt darauf ab, die Pflegelandschaft in Deutschland grundlegend zu verbessern. Sie ist auf drei wesentliche Bereiche ausgerichtet: Die Förderung der Pflege zu Hause, die Optimierung der stationären Pflegeeinrichtungen und die angemessene Bezahlung des Pflegepersonals.

Seit dem Start der Reform am 1. Januar 2022 haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, höhere finanzielle Unterstützungen in Anspruch zu nehmen, um die Kosten für Pflegeservices oder zeitlich begrenzte Pflegeangebote zu decken. Gleichzeitig werden für Heimbewohner die Eigenbeiträge schrittweise reduziert. Zudem wurde der Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln erleichtert.

Obwohl bereits im Jahr 2020 erste Grundlagen für diese Veränderungen in Form eines Eckpunktepapiers und vorläufigen Arbeitsentwurfs formuliert wurden, gab es bis zum tatsächlichen Start der Reform zahlreiche Modifikationen. Entdecken Sie jetzt, welche tatsächlichen Fortschritte die Pflegereform 2021/2022 mit sich gebracht hat und wie Sie von den neuen finanziellen Entlastungen und Verbesserungen sowohl in der häuslichen als auch in der stationären Pflege profitieren können.

Häufig gestellte Fragen

In Deutschland besteht ein erhebliches Defizit an verfügbaren Pflegeplätzen, und die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige ist oft hoch. Ab dem 1. Januar 2022 wurde ein Zuschlagssystem eingeführt, das die Eigenbeteiligung der Pflegekosten für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 reduziert, sofern sie dauerhaft in einem Pflegeheim leben. Die Zuschlagshöhe hängt von der Aufenthaltsdauer im Heim ab.

  • Im ersten Jahr: 5% Reduzierung der Eigenanteile
  • Nach 12 Monaten: 25% Reduzierung der Eigenanteile
  • Nach 24 Monaten: 45% Reduzierung der Eigenanteile
  • Nach 36 Monaten: 70% Reduzierung der Eigenanteile

Seit dem 1. Januar 2021 wurden die Pflegesachleistungen um 5% erhöht. Diese werden vorrangig zur Finanzierung ambulanter Pflegedienste verwendet. Es besteht auch die Möglichkeit, diese in einen flexiblen Entlastungsbetrag umzuwandeln.

Ab dem 1. Januar 2022 wurde der Zuschuss für die Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 um 10% erhöht.

Die dritte Säule der Pflegereform fokussiert sich auf die angemessene Bezahlung des Pflegepersonals. Zukünftig dürfen nur Pflegedienste und Pflegeheime, die "tariflich oder tarifähnlich" entlohnen, zugelassen werden.

Viele pflegende Angehörige und Pflegebedürftige sehen die Reform als unzureichend an und fühlen sich von der Bundesregierung im Stich gelassen. Die Kritik bezieht sich sowohl auf die stationäre als auch die ambulante Pflege.

ie Pflegesachleistungen variieren je nach Pflegegrad und sind seit der Pflegereform wie folgt:

  • Pflegegrad 2: 724 € (Möglichkeit zur 40% Umwandlung in einen Entlastungsbetrag: 290 €, Gesamtbetrag: 415 €)
  • Pflegegrad 3: 1.363 € (Möglichkeit zur 40% Umwandlung: 545 €, Gesamtbetrag: 670 €)
  • Pflegegrad 4: 1.693 € (Möglichkeit zur 40% Umwandlung: 677 €, Gesamtbetrag: 802 €)
  • Pflegegrad 5: 2.095 € (Möglichkeit zur 40% Umwandlung: 838 €, Gesamtbetrag: 963 €)

Diese Leistungen können unter anderem für ambulante Pflegedienste oder auch als flexibler Entlastungsbetrag genutzt werden.

Als spezialisierte Fachfirmen können wir Ihnen helfen, die Vorteile der Pflegereform optimal zu nutzen. Von der individuellen Beratung bis zur Umsetzung spezifischer Maßnahmen stehen wir Ihnen zur Seite.

Termin für die Vor-Ort-Besichtigung festlegen

Nach oben scrollen